Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Niederkron Immobilien ist ein gewerbsmäßiger Vermittler von Immobilien. Die Tätigkeit ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet.

Der Nachweis oder die Vermittlung der angebotenen Immobilie erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen:

  1. Sofern Ihnen ein Angebot (Objekt-Exposé) von uns vorliegt, oder Sie Auskünfte zu einem Objekt von uns bekommen haben, bieten wir unsere Dienste als Makler an. Sofern Sie hiervon Gebrauch machen, sich mit uns oder direkt mit dem Eigentümer oder Vermieter in Verbindung setzen, kommt ein Maklervertrag zustande.
  2. Sofern Ihnen das Objekt bereits bekannt ist, ist uns dies mit Angabe des Anbieters unverzüglich binnen 3 Tagen ab Empfang unseres Exposés/Nachweises schriftlich oder per E-Mail an: kontakt@niederkron-immobilien.de mitzuteilen. Anderenfalls gilt das in Anspruch genommene Angebot als verbindlich anerkannt.
  3. Hinsichtlich des angebotenen Objektes ist Niederkron Immobilien auf die Auskünfte der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Bauträger, Bauherren und Behörden angewiesen. Niederkron Immobilien kann für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr übernehmen.
    Darüber hinaus kann Niederkron Immobilien für die angebotenen Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität der Vertragspartner nicht haften.
  4. Die Angaben in unseren Angeboten sind freibleibend, unverbindlich und nur für den adressierten Angebotsempfänger/Interessenten bestimmt. Irrtum, Auslassung oder Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleibt vorbehalten.
  5. Der Angebotsempfänger/Interessent verpflichtet sich unser Angebot vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. In diese Verpflichtung sind Familienangehörige ausdrücklich eingeschlossen.
  6. Eine durch den Angebotsempfänger/Interessenten zu verantwortende Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung von Niederkron Immobilien verpflichtet den Angebotsempfänger/Interessenten zur Zahlung der vollen Provision/Courtage, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird – ohne mit uns einen Maklervertag vereinbart zu haben -, den Kauf- oder Mietvertrag abschließt.
  7. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter der Immobilie ist stets über Niederkron Immobilien aufzunehmen.
  8. Besichtigungstermine dürfen nur im Einvernehmen mit Niederkron Immobilien und der Anbieterseite vorgenommen werden.
  9. Bei Direktverhandlungen zwischen den Miet- oder Kaufvertragspartner ist auf Niederkron Immobilien Bezug zu nehmen und Niederkron Immobilien über das Ergebnis zu informieren.
  10. Im Falle des Zustandekommens eines Miet- oder Kaufvertrages zahlt der Angebotsempfänger/Interessent, unbeschadet einer Provision/Courtage an die Gegenseite, die im Angebot angegebene Provision/Courtage für den Nachweis oder die Vermittlung an Niederkron Immobilien, nach geltendem Recht Bestellerprinzip – Mietrechtsnovellierungsgesetzes (MietNovG). Mehr Informationen dazu unter; http://www.immobilienverwalter-bayern.de/cms/upload/pdf/vortrge/2015/NeueGesetze_frieser.pdf
  11. Berechnungsgrundlage für Provisions-/Courtageansprüche ist der notariell beurkundete Kaufpreis oder die vertraglich vereinbarte Nettokaltmiete.
  12. Der Provisions-/Courtageanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
  13. Dem Abschluss eines Kaufvertrages entspricht der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung.
  14. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Provisions-/Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
  15. Niederkron Immobilien hat im Fall eines Verkaufs der Immobilie Anspruch auf die Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Urkunde. Im Falle des Abschlusses eines Mietvertrages für die angebotene Immobilie hat Niederkron Immobilien Anspruch auf eine Ausfertigung des abgeschlossenen Mietvertrages.
  16. Der Provisions-/Courtageanspruch ist fällig und verdient bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages oder des unterzeichneten Mietvertrages. Voraussetzung Rechnungslegung durch Niederkron Immobilien ist erfolgt.
  17. Niederkron Immobilien ist berechtigt, für beide Seiten (Verkäufer und Käufer) des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
  18. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  19. Der Angebotsempfänger stimmt zu, auch zukünftig von Niederkron Immobilien bzw. eines Nachfolgeunternehmens über interessante Angebote per Telefon, Post oder Email unterrichtet zu werden. Die Einwilligung kann jederzeit telefonisch (0821/ 20 83 87 25) oder per Email kontakt@niederkron-immobilien.de widerrufen werden.

Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, gilt Augsburg als Gerichtsstand vereinbart.

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Wenn Sie Fragen zu unseren AGB haben, beantworten wir Ihnen diese gerne

Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine Email:

Telefon: 08231/ 95 98 788
Email: kontakt@niederkron-immobilien.de